Allgemeine Geschäftsbedingungen des Förderkreis Kultur Karlsruhe

Durch den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Förderkreis Kultur Karlsruhe gelten nachfolgende Vertragsbedingungen für den Erwerber bzw. Eintrittskarteninhaber:

01.

Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Einrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Einrittskarte und dem Veranstalter zustande. Die Vorverkaufsstelle tritt lediglich als Vermittler dieser Vertragsbeziehung auf und ist selbst kein Vertragspartner.

02.

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Die Eltern haben bei Kinder unter 6 Jahren bei Konzerten für das dauerhafte Tragen eines Gehörschutzes zu sorgen.
Zu allen Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person über 18 Jahre mit schriftl. Erlaubnis der Eltern eingelassen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person haben nach Mitternacht im Sinne des Jugendschutzgesetzes die Veranstaltungsstätte zu verlassen. Die Elternhaftung wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vorausgesetzt. Es gelten grundsätzlich die Regelungen des Jugendschutzgesetzes sowie die Jugendschutzvorgaben für Gaststätten.

03.

Bei Konzerten und sonstigen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke eine Gefahr von Hör- und sonstigen Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter übernimmt für im Rahmen der Veranstaltung entstandene Hör- und Gesundheitsschäden keine Haftung. Schützen Sie deshalb gegebenenfalls Ihr Gehör bzw. wählen einen adäquaten Stehplatz im Konzertsaal. An der Kasse können Sie bei Bedarf gegen eine geringe Gebühr einen Gehörschutz erwerben.

04.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

05.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken, Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und als Waffen gebräuchliche Gegenstände ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.

06.

Offensichtlich betrunkenen oder berauschten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltungsstätte untersagt. Das Recht des Veranstalters, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

07.

Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- oder Videokameras aller Art ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt!

08.

Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

09.

Zurücknahme der Eintrittskarte erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung bis zu 10 Tagen nach dem angesetzten Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

10.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen. Zurücknahme der Eintrittskarte aufgrund der örtlichen und / oder terminlichen Verlegung der Veranstaltung erfolgt nur bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde und maximal bis spätestens 04 Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

11.

Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an seine Erfüllungsgehilfen und die Produktionsleitung /den Sicherheitsdienst, ist unbedingt Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

12.

Bei der Produktion wirken Sie als Zuschauer mit. Sie erklären sich hiermit als Besucher der Veranstaltung damit einverstanden, dass Sie möglicherweise bei der Ausstrahlung der Aufzeichnung dieser Produktion via Rundfunk und / oder TV oder ihrer sonstigen Verwertung (insbesondere Presse) im Bild zu sehen sind.

13.

Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, insbesondere der in 5. und 7. näher bezeichneten und ggf. in Verwahrung genommenen Gegenstände. Der Veranstalter haftet nicht für die Garderobe am Veranstaltungsort.

14.

Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt und wird im Sinne der gesetzlichen Regelungen zur unerlaubten Gewerbeausübung strafrechtlich verfolgt. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.

15.

Der Eintrittskarteninhaber erkennt ausdrücklich die in den jeweiligen Veranstaltungsstätten gültigen Vertragsbedingungen und die gültige Hallen- und Benutzungsordnung an.

16.

Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Zur Entlastung der Umwelt bitte bei Großveranstaltungen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen (dies gilt insbesondere für Veranstaltungen in der Europahalle und der dm-Arena Karlsruhe).

17.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm einer Veranstaltung zu ändern.

18.

Gerichtsstand in allen möglichen Streitfällen ist Karlsruhe.